Pflicht-Angaben nach §5 TMG

Inhalt

API Lizenz- und Nutzungs­bedingungen

1. Lizenz und Nutzung der Offpaper API

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung der Offpaper Schnittstelle für Anwendungsprogrammierung und der dazugehörigen Dokumentation (im Folgenden “API” genannt). Der Lizenznehmer erklärt sein Einverständnis mit diesen Lizenzbedingungen durch die Nutzung oder das Herunterladen der API.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese API-Bedingungen sowie die darin durch Verweis aufgenommenen Dokumente jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Änderungen erfolgen durch Veröffentlichung einer neuen Fassung. Die fortgesetzte Nutzung der API, insbesondere durch Übergabe oder Abfrage von Daten an/von Offpaper nach einer solchen Änderung, stellt die Annahme der geänderten Bedingungen dar.

Dem Lizenznehmer wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der API eingeräumt. Die API darf ausschließlich zur Entwicklung eigener Software oder Online-Dienste (“API Anwendungen”), die mit Offpaper verbunden werden können, verwendet werden.

Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

  • die API zu kopieren, zu übertragen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke,
  • die API in einer Weise zu nutzen, die Dritten den Zugang zu Offpaper ermöglicht, sofern diese nicht unter die geltenden Lizenz- oder Nutzungsbedingungen fallen,
  • die API über den gesetzlich zulässigen Rahmen hinaus zu verändern, anzupassen, zu verbinden, zu modifizieren, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu zerlegen oder abgeleitete Werke der API oder von Offpaper ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers zu erstellen,
  • Urheberrechts-, Marken- oder andere schutzrechtliche Hinweise, die in der API oder Offpaper enthalten sind, zu entfernen.

Der Lizenznehmer erkennt an, dass sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der API und Offpaper, einschließlich aller Kopien, beim Lizenzgeber verbleiben.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die API jederzeit zu aktualisieren, zu ändern, auszusetzen oder einzustellen. Zudem kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung und die Nutzung der API nach eigenem Ermessen jederzeit kündigen.

Die API wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert, um bestehende Funktionen zu verbessern, gegebenenfalls zu entfernen oder neue Funktionen hinzuzufügen. Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine API Anwendung entsprechend zu pflegen und zu aktualisieren.

2. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine eigene API Anwendung zu entwickeln und an Offpaper anzubinden. In diesem Zusammenhang hat er folgende Pflichten zu erfüllen:

  • Die API Anwendung muss vor der Bereitstellung an Dritte sowie im laufenden Betrieb umfassend getestet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst sein.
  • Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass für Nutzer der API Anwendung eindeutig erkennbar ist, dass diese im Eigentum des Lizenznehmers steht und keine Vertretungs- oder Bevollmächtigungsverhältnisse zum Lizenzgeber bestehen.
  • Die API Anwendung darf nicht den Eindruck erwecken, dass zwischen dem Nutzer und dem Lizenzgeber ein vertragliches oder anderweitiges Rechtsverhältnis besteht. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Verantwortung für die API Anwendung oder sonstige Leistungen des Lizenznehmers.
  • Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Lizenzgebers ist es dem Lizenznehmer untersagt, Marken, Handelsnamen, Abzeichen, Logos, Symbole oder Slogans des Lizenzgebers (gleich ob eingetragen oder nicht eingetragen) zu verwenden oder Dritten deren Nutzung zu gestatten.

Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder in Verbindung mit der Nutzung der API Anwendung resultieren. Dies umfasst insbesondere Forderungen, Haftungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Prozesskosten), die durch Verstöße gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht entstehen. Der Lizenznehmer ist für die rechtliche Verteidigung solcher Ansprüche verantwortlich und hat den Lizenzgeber in angemessener Weise zu informieren. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, sich mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl an der Verteidigung zu beteiligen.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keine Klagen oder rechtlichen Auseinandersetzungen, die den Lizenzgeber betreffen, öffentlich bekannt zu machen oder Vergleiche abzuschließen, die Verpflichtungen oder Haftungen für den Lizenzgeber begründen.

Sämtliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Lizenznehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen den Lizenzgeber im Zusammenhang mit der API Anwendung und der API.

3. Bewerbung der API Anwendung des Partners

Der Lizenzgeber ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die API Anwendung sowie die zugehörige Dokumentation des Lizenznehmers auf einer Webseite des Lizenzgebers zu präsentieren. Auf angemessenes Verlangen des Lizenzgebers ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche erforderlichen Materialien zur Verfügung zu stellen, insbesondere, jedoch nicht abschließend, Texte, Bildmaterial sowie Marketingunterlagen bezüglich der API Anwendung. Die bereitgestellten Materialien können vom Lizenzgeber nach eigenem Ermessen und zu jedem Zeitpunkt verwendet oder entfernt werden.

Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer nach freiem Ermessen die Nutzung seiner Marke Offpaper sowie damit verbundener Materialien zum Zwecke der Bewerbung der API Anwendung gestatten. Ungeachtet einer grundsätzlichen Gestattung bedarf jegliche konkrete Verwendung der Marke in Verbindung mit Materialien des Lizenznehmers der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Lizenzgebers im Einzelfall. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzung der Marke sowie damit verbundener Materialien auf unverzügliches Verlangen des Lizenzgebers einzustellen.

4. Datenschutz, verbotene Handlungen und Plattformverwendung

Der Lizenznehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine API Anwendung eine Datenschutzerklärung beinhaltet, welche dem Benutzer vor dem Download, der Installation oder der Anmeldung, soweit anwendbar, zur Kenntnis zu bringen ist und dessen ausdrückliche Einwilligung erfordert. Besagte Datenschutzerklärung hat in transparenter Weise darzulegen, welche personenbezogenen Informationen erhoben werden und auf welche Weise diese Informationen verarbeitet werden können.

Es ist dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt, API-Schlüssel anderer Lizenznehmer anzufordern. Der Lizenzgeber behält sich vor, im Falle einer festgestellten Kompromittierung eines API-Schlüssels diesen zurückzusetzen oder zu widerrufen. Der Lizenznehmer ist ferner verpflichtet, jedwede Handlungen zu unterlassen, die die Veröffentlichung von privaten oder vertraulichen Informationen erleichtern oder fördern könnten.

Die API Anwendung des Lizenznehmers hat ihren Verwendungszweck, ihre Funktionalitäten, erforderliche Zugriffsberechtigungen sowie sonstige Anforderungen in eindeutiger Weise offenzulegen. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, außerhalb der bereitgestellten API persönliche oder vertrauliche Informationen von Kunden, insbesondere Passwörter, anzufordern oder entgegenzunehmen. Ferner ist es dem Lizenznehmer untersagt, Modifikationen am System des Benutzers vorzunehmen, die nicht unmittelbar für die bestimmungsgemäße Funktionsweise der API Anwendung erforderlich sind.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Anzahl der akzeptierten API-Aufrufe zu beschränken (Rate Limiting), sofern nach seiner Einschätzung die Häufigkeit der Aufrufe einer API Anwendung nachteilige Auswirkungen auf den Offpaper Service haben könnte.

5. Entwicklungen des Lizenzgebers

Der Lizenznehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis, dass der Lizenzgeber berechtigt ist, eigene Anwendungen, Inhalte sowie sonstige Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und zu vertreiben, die mit der API Anwendung des Lizenznehmers in Wettbewerb stehen oder dieser ähnlich sind. Keine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen ist dahingehend auszulegen, dass sie den Lizenzgeber in der Entwicklung, Erstellung oder Nutzung derartiger Anwendungen, Inhalte sowie sonstiger Produkte oder Dienstleistungen beschränkt oder hindert.

Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an, dass dem Lizenzgeber aus einer solchen Entwicklung, Erstellung oder Nutzung keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Lizenznehmer erwachsen, insbesondere keine finanziellen oder anderweitigen Ausgleichspflichten entstehen. Der Lizenzgeber ist darüber hinaus berechtigt, nach eigenem Ermessen personenbezogene Informationen über Entwickler sowie Anfragen von Nutzern oder potenziellen Nutzern zu Zuordnungszwecken, zur Handhabung oder zu sonstigen von ihm als erforderlich erachteten Zwecken zu verarbeiten und anzuzeigen.

6. Gebühren

Die Nutzung der API erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt unentgeltlich im Rahmen der Offpaper Expert und Enterprise Pläne. Der Lizenzgeber behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, die Nutzung der API zukünftig entgeltlich zu gestalten. Eine etwaige Einführung von Nutzungsentgelten wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer mit einer Vorankündigungsfrist von einhundertachtzig (180) Tagen mitteilen.

7. Gewährleistungsausschluss

Die Bereitstellung der API erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Gewährleistung, und zwar in ihrem jeweiligen Ist-Zustand sowie nach Maßgabe ihrer Verfügbarkeit, ohne dass eine ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung übernommen wird. Der Lizenzgeber schließt hiermit sämtliche Gewährleistungen und Garantien ausdrücklich aus, insbesondere auch stillschweigende Garantien hinsichtlich der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Verfügbarkeit, der Sicherheit, der Eigentumsrechte sowie der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die API frei von Ungenauigkeiten, Fehlern, Programmfehlern oder Unterbrechungen ist oder dass diese zuverlässig, einwandfrei, vollständig oder anderweitig funktionsfähig ist. Der Lizenzgeber übernimmt ferner keinerlei Gewähr dafür, dass die API die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt, dass Offpaper ohne Unterbrechung verfügbar ist, dass die aus der Nutzung von Offpaper resultierenden Ergebnisse zutreffend oder verlässlich sind, oder dass die Qualität der Produkte, Dienstleistungen, Informationen oder sonstiger Materialien, die der Lizenznehmer über die API erhält, dessen Erwartungen entspricht und etwaige Fehler in der API behoben werden.

Die Nutzung der API erfolgt ausschließlich nach eigenem Ermessen sowie auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Schäden, die sich aus der Nutzung der API ergeben, einschließlich etwaiger Schäden an seinem System oder eines Verlusts von Daten.

8. Haftungsbeschränkung

Der Lizenzgeber schließt im gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung für mittelbare Schäden, Begleitschäden, Folgeschäden, entgangene Gewinne sowie bezifferbare Vermögensschäden aus, die im Zusammenhang mit oder aufgrund der Nutzung der API entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden auf einer Vertragsverletzung, einer Garantieverletzung oder einer unerlaubten Handlung (insbesondere Fahrlässigkeit und Produkthaftung) beruhen, oder für sonstige finanzielle Verluste.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt unabhängig davon, ob der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Lizenzgebers beruhen, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Laufzeit / Kündigung

Die vorliegenden Lizenzbedingungen treten mit der erstmaligen Nutzung der API in Kraft und gelten bis zu ihrer Beendigung durch eine der Vertragsparteien. Dem Lizenzgeber steht das Recht zu, den Lizenzvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einhundertachtzig (180) Tagen in Textform, wobei die Übermittlung per E-Mail ausreichend ist, ordentlich zu kündigen. Darüber hinaus steht dem Lizenzgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung für den Fall zu, dass der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen verstößt.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine der Lizenzbedingungen unwirksam sein, sind die Parteien verpflichtet, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt. Die Wirksamkeit der Lizenzbedingungen im Übrigen bleibt unberührt.

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Dabei ist die elektronische Form (E-Mail) ausreichend. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.

Die Anwendbarkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Es kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) zur Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg.

Stand Januar 2025